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Rechtsanwalt Aykan Oguz - Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin

In einer Großstadt wie Berlin sind Verkehrsrechtsverstöße unvermeidbar. Als Anwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt im Verkehrsrecht werde ich tagtäglich mit Verkehrsangelegenheiten konfrontiert.

Ich verteidige Ihre Rechte gerichtlich und außergerichtlich, unabhängig davon ob Verkehrsunfall, Alkohol am Steuer, Blitzer oder sonstige Bußgeldverfahren vorliegen.

Sind Sie Geschädigter eines Verkehrsunfalls, so setze ich für Sie Ihre Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld durch.

 

Erteilung oder Entzug des Führerscheins

Die Fahrerlaubnisbehörde ist sowohl für die Erteilung als auch für den Entzug Ihres Führerscheins verantwortlich. 

Besonders für Familien und für Berufskraftfahrer ist der Erhalt des Führerscheins von existentieller Bedeutung. In solchen Fällen nutze ich sämtliche rechtliche Möglichkeiten, um Ihnen den Führerschein zu erhalten und zu gewährleisten. 

Die Berufsausübung steht hierbei stets im Fokus.

 

Alkohol am Steuer - droht hier direkt der Führerscheinentzug?

Für die Trunkenheitsfahrt gilt die Besonderheit, dass diese auch als Straftat geahndet wird (§§ 315c, 316 StGB). Der Gesetzgeber hat hier verschiedene Promillegrenzen für die Bestimmung der Strafbarkeit festgesetzt. Eine Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille hat die relative Fahruntüchtigkeit zur Folge. Für eine Strafbarkeit bedarf es hier stets einer Ausfallerscheinung, wie etwa das „Slalomfahren“ oder das grundlose Abkommen von der Fahrbahn. Ab einer Promillegrenze von 1,1 Promille gilt der Fahrer eines Kfz als absolut fahruntüchtig. Dies ist unabhängig von seinem Fahrverhalten. 

Nicht vergessen! Bei Überschreitung einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit gem. § 24a StVG vor.

 

MPU – „Idiotentest“

Die Konsequenz einer Trunkenheitsfahr oder einer Fahrt unter Einfluss von Betäubungsmitteln kann die Anordnung einer MPU sein. MPU steht für „medizinisch-psychologische-Untersuchung“ und wird im Volksmund auch gerne als Idiotentest bezeichnet. Ziel dieser Untersuchung ist es die Fahreignung der betroffenen Person festzustellen. Sie ist als Hilfestellung für eine Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde zu verstehen. Hintergrund ist regelmäßig die Erteilung bzw. Wiedererteilung des Führerscheins.

In einer Erstberatung kläre ich Sie gerne über Ihre Rechte und die ihnen zustehenden Ansprüche auf. 

Nicht vergessen! Bei Überschreitung einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit gem. § 24a StVG vor.