Als Strafverteidiger aus Leidenschaft stehe ich in jeder Phase eines Strafverfahrens an Ihrer Seite. Ein Strafprozess hat verschiedene Stadien und es ist dringend zu empfehlen, den Verteidiger gleich im Ermittlungsverfahren einzuschalten. Es ist bedauerlich, dass viele Beschuldigte erst sehr spät einen Verteidiger konsultieren und damit eine effektive Strafverteidigung erschweren.
Gem. §140 StPO hat jeder Beschuldigte einen Anspruch auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers. Als Anwalt mit strafrechtlicher Orientierung nehme ich auch Pflichtverteidigermandate an und verteidige Sie vor Gericht. Unabhängig von der Abwehr der Anordnung der Untersuchungshaft als Maßnahme, setze ich mich in einer Haftsituation für die Einhaltung der Ihnen zustehende Rechte ein. Dies Umfasst den Empfang von Besuch oder die Einräumung der Möglichkeiten auf Kommunikation mit der Außenwelt.
Das Betäubungsmittelstrafrecht hat viele Besonderheiten, wie etwa „Therapie statt Strafe“, auf die der Verteidiger hinwirken kann. Dies kommt in Betracht, wenn bei dem Täter eine Drogenabhängigkeit besteht. Cannabis (Gras), Kokain, Amphetamin oder Heroin sind die häufigsten Drogen, deren Besitz, Handel und/oder Schmuggel unter Strafe steht. Wie für andere Straftaten auch, macht es einen bedeutenden Unterschied, ob hierbei bandenmäßig bzw. gewerbsmäßig agiert wird. In diesem Zusammenhang kann jede Äußerung verheerend für den Beschuldigten sein, sodass eine fundierte Verteidigungsstrategie entscheidende Vorteile bringt.
Die Einlegung einer Berufung oder Revision gehört zu den am meisten genutzten Rechtsmitteln im Strafverfahren. Mit diesen Rechtsmitteln ist es möglich, das erstinstanzliche Urteil einer erneuten Prüfung zu unterziehen. Während die Berufung eine komplett neue Tatsacheninstanz eröffnet, bietet die Revision die Möglichkeit, das Urteil auf Rechtsfehler in prozessualer und materieller Hinsicht zu überprüfen.