Strafrecht - das schärfste Schwert der Rechtsordnung

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Strafrecht - Strafverteidigung

Als Strafverteidiger aus Leidenschaft stehe ich in jeder Phase eines Strafverfahrens an Ihrer Seite. Ein Strafprozess hat verschiedene Stadien und es ist dringend zu empfehlen, den Verteidiger gleich im Ermittlungsverfahren einzuschalten. Es ist bedauerlich, dass viele Beschuldigte erst sehr spät einen Verteidiger konsultieren und damit eine effektive Strafverteidigung erschweren.

Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht betrifft zumeist Fälle leichterer Kriminalität und hat im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht vorrangig den Erziehungsgedanken im Fokus (§ 2 Abs. 1 JGG). Vor diesem Hintergrund orientieren sich Gericht und Staatsanwaltschaft vorschnell auf die zu verhängende Sanktion, als auf die Aufklärung des Sachverhalts. An dieser Stelle kommt der Verteidiger ins Spiel, der als Rechtsanwalt die Besonderheiten des Jugendstrafrechts stets im Auge hat.

Untersuchungshaft

Gem. §140 StPO hat jeder Beschuldigte einen Anspruch auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers. Als Anwalt mit strafrechtlicher Orientierung nehme ich auch Pflichtverteidigermandate an und verteidige Sie vor Gericht. Unabhängig von der Abwehr der Anordnung der Untersuchungshaft als Maßnahme, setze ich mich in einer Haftsituation für die Einhaltung der Ihnen zustehende Rechte ein. Dies Umfasst den Empfang von Besuch oder die Einräumung der Möglichkeiten auf Kommunikation mit der Außenwelt.

Betäubungsmittelstrafrecht – BtMG

Das Betäubungsmittelstrafrecht hat viele Besonderheiten, wie etwa „Therapie statt Strafe“, auf die der Verteidiger hinwirken kann. Dies kommt in Betracht, wenn bei dem Täter eine Drogenabhängigkeit besteht. Cannabis (Gras), Kokain, Amphetamin oder Heroin sind die häufigsten Drogen, deren Besitz, Handel und/oder Schmuggel unter Strafe steht. Wie für andere Straftaten auch, macht es einen bedeutenden Unterschied, ob hierbei bandenmäßig bzw. gewerbsmäßig agiert wird. In diesem Zusammenhang kann jede Äußerung verheerend für den Beschuldigten sein, sodass eine fundierte Verteidigungsstrategie entscheidende Vorteile bringt.

Strafbefehl – eine besondere Verfahrensart

Das Strafbefehlsverfahren stellt eine besondere Verfahrensart unserer Strafprozessordnung dar und ermöglicht dem Justizapparat einfach gelagerte Fälle in einem summarischen Verfahren abzuarbeiten. In einem solchen Verfahren kann es zu einer rechtskräftigen Verurteilung ohne mündliche Verhandlung kommen. Der Anspruch auf rechtliches Gehör zählt jedoch zu unseren Justizgrundrechten. Daher kann gegen jeden Strafbefehl Einspruch eingelegt werden, um die Durchführung einer mündlichen Verhandlung herbeizuführen.

Rechtsmittel – Berufung oder Revision

Die Einlegung einer Berufung oder Revision gehört zu den am meisten genutzten Rechtsmitteln im Strafverfahren. Mit diesen Rechtsmitteln ist es möglich, das erstinstanzliche Urteil einer erneuten Prüfung zu unterziehen. Während die Berufung eine komplett neue Tatsacheninstanz eröffnet, bietet die Revision die Möglichkeit, das Urteil auf Rechtsfehler in prozessualer und materieller Hinsicht zu überprüfen.