Das Zivilrecht regelt die Verhältnisse von Privatpersonen untereinander und ist als Rechtsgebiet zu verstehen.
Insbesondere das Kaufrecht, Werkvertragsrecht und das allgemeine Vertragsrecht zählen zu den relevanten Bereichen, in denen ich Sie gerne berate und vertrete. Wenn beispielsweise kaufrechtliche bzw. werkrechtliche Mängelgewährleistungsrechte im Raum stehen oder wenn Sie einen Vertrag auf ein bestimmtes Rechtsgeschäft zugeschnitten haben möchten.
Ein gut formulierter Vertrag ist die Grundlage für langfristigen Erfolg. Gerade im Bereich von Haftungsausschlüssen und der Bestimmung des Leistungsumfanges sollten Sie mit mir an Ihrer Seite juristisch bestens aufgestellt sein.
Auch über bereits geschlossene Verträge berate ich Sie gerne und bewerte diese mit besonderem Blick auf Ihre Ansprüche und Interessen.